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Unternehmensberatung von A-Z

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EÜ-Rechnung...

 

Das deutsche Steuerrecht kennt verschiedene Arten der Gewinnermittlung.

 

Eine Art der Gewinnermittlung ist die so genannte "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" die im Steuerrecht unter § 4 (3) EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt ist. Sie ist bei gewerblichen Unternehmern, sowie Land- und Forstwirten zulässig, solange der Umsatz 350.000€ oder der Gewinn 30.000€ pro Jahr nicht übersteigt. Bei der EÜ-Rechnung wird der Gewinn nach dem Zu- und Abflussprinzip ermittelt, d.h. die Betriebsausgaben einer Periode werden von den Betriebseinnahmen einer Periode abgezogen, die Differenz ist der Gewinn bzw. der Verlust.

 

Die Anschaffungskosten von erworbenen Wirtschaftsgütern über 410€ (excl. USt.) müssen über die Nutzungsdauer nach den Abschreibungsregeln auf die einzelnen Jahre abgegrenzt und verteilt werden, Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis 410€ können im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abgesetzt werden, man muss es jedoch nicht (Kann-Vorschrift). Für Existenzgründer stellt sich oftmals die Frage, wie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung wohl aussehen mag, aus diesem Grunde, haben wir hier eine Beispielrechnung eingestellt:

 

Beispiel einer Einnahmen-/Überschussrechnung

 

 

 

 

 

 

A.

BETRIEBSEINNAHMEN

1.

Einnahmen

 

 

30.000,00

 

2.

Umsatzsteuer

 

 

5.700,00

 

3.

Vorsteuererstattung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SUMME BETRIEBSEINNAHMEN

35.700,00

35.700,00

 

 

 

 

 

 

B.

BETRIEBSAUSGABEN

 

 

1.

Materialausgaben

 

 

 

a)

Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe

7.200,00

 

 

b)

bezogene Waren

3.000,00

 

2.

Raumkosten

 

 

 

a)

Miete

9.000,00

 

 

b)

Gas, Strom, Wasser

1.200,00

 

3.

Werbe- und Reisekosten

 

 

 

a)

Mailings

900,00

 

 

b)

Messekosten

1.200,00

 

4.

Abschreibungen auf

 

 

 

a)

geringwertige Wirtschaftsgüter

*600,00

 

 

b)

Betriebs- und Geschäftsausstattung

*1.200,00

 

 

c)

Ansparabschreibung

*900,00

 

5.

sonstige Kosten

 

 

 

 

 

a)

Geldverkehr

*120,00

 

 

b)

Porto

*1.200,00

 

 

c)

Telefon

1.200,00

 

 

d)

sonstiges

1.200,00

 

6.

Vorsteuer der Eingangsrechnungen (24.900,00€x19%=4.731,00€)

4.731,00

 

           

7.

Umsatzsteuerzahllast (5.700,00€ ./. 4.731,00€ = 969€)

969,00

 

 

 

 

 

 

 

 

SUMME BETRIEBSAUSGABEN

34.620,00

./. 34.620,00

 

 

 

 

C.

G E W I N N  /  V E R L U S T

 

1.080,00

 

* = umsatzsteuerfrei

 

Das Bundesfinanzministerium hat für die Abgabe der EÜ-Rechnung ein eigenes Formular, welches zu benutzen ist. Kleinunternehmer mit nicht mehr als 17.500€ an Umsatz können jedoch eine formlose Gewinnermittlung erstellen und sich z.B. an eine Form wie im vorhergehenden Beispiel halten. BMF-Schreiben, Anleitung und Formular können von der Web-Präsenz des Bundesfinanzministeriums runter geladen werden, der Einfachheit halber haben wir alle drei Dokumente mit in unsere Web-Präsenz integriert, mit Mausklick links können Sie sich die Dateien ansehen, mit Mausklick rechts können Sie die Dateien auf Ihren Rechner downloaden:

 

Format

Größe

Titel

157 KB

BMF-Schreiben vom 10. Februar 2005 zur EÜ-Rechnung

582 KB

EÜ-Rechnung, Anleitung

165 KB

EÜ-Rechnung, Formular

Excel

14 KB

Vordruck Anlagenverzeichnis

Excel

40 KB

Vordruck Schuldzinsen

 

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