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MGB Consulting |
Unternehmensberatung von A-Z |
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agb.htm |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter
§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen (1) Für die Erbringung der Dienstleistungen und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese allgemeinen Vertragsbedingungen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. (2) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht noch einmal hingewiesen wird, gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter in ihrer bei Beauftragung durch den Mandanten unter www.mgb-consulting.de abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
§ 2 Vertragsschluss (1) Die Angebote der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. (2) Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichnete Mandatsvereinbarung oder schriftliche Auftragsbestätigung der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter zustande, außerdem dadurch, dass die MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung auf Wunsch des Mandanten beginnt.
§ 3 Dienstleistungen, Leistungsumfang (1) Dienstleistungen der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter sind schwerpunktmäßig die Beratung des Mandanten auf den Gebieten der Existenzgründung und Existenzerweiterung, Kreditbeantragung und Krediterweiterung, Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf, in Form von Projekt- oder Begleitberatungen. (2) Der Mandant hat vor Vertragsabschluß zu überprüfen, dass die angeforderte Dienstleistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht, maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist die beiderseits unterzeichnete Mandatsvereinbarung oder die Auftragsbestätigung der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter, sonst das Angebot der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter. (3) Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbart haben oder die MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfanges bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Betätigung durch die MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter. (4) Beschreibungen des Vorhabens des Mandanten sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien, eine Garantie bedarf einer schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsführung der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter. (5) Die MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter und der Mandant informieren sich gegenseitig unverzüglich über alle vertragsrelevanten Umstände, die sich während der Erbringung der Leistungen ergeben. (6) Die MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen in Übereinstimmung mit berufständischen Praktiken und gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik. (7) Für die Erzielung eines bestimmten Geschäftserfolgs beim Mandanten ist MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter nicht verantwortlich, Gegenstand ist die vereinbarte, in der Mandatsvereinbarung näher bezeichnete Beratungstätigkeit, eine Rechts- oder Steuerberatung wird weder übernommen noch geschuldet. (8) Die MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter erklärt verbindlich, dass sie oder mit ihr verbundene Unternehmen keinen direkten oder indirekten wirtschaftlichen Vorteil von bestimmten Ergebnissen der Beratung haben.
§ 4 Rechte des Mandanten an dem Ergebnis (1) Die Konzepte und Analysen der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter sind rechtlich geschützt, das Urheberrecht sowie alle sonstigen Leistungsschutzrechte an den Ergebnisses der Beratertätigkeit sowie an sonstigen Gegenständen, die die MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter dem Mandanten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen ausschließlich der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter zu. (2) Der Mandant erwirbt die Beratungsergebnisse, um sie selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke zu nutzen, alle Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge usw. der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter, die dem Mandanten vor oder nach Vertragsabschluß zugänglich gemacht werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter und sind entsprechend geheim zu halten.
§ 5 Leistungszeit, Verzögerungen (1) Die MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter ist hinsichtlich des Ortes und der Zeit der Erbringung ihrer Leistungen frei, Angaben zu Leistungszeitpunkten sind daher unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter schriftlich als verbindlich zugesagt. (2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Mandant in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes, zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Mandanten. (3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum. (4) Mahnungen und Fristsetzungen des Mandanten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, eine Nachfrist muss angemessen sein, eine Frist von weniger als 2 Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
§ 6 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung (1) Die Vertragsdauer richtet sich nach der in der Mandatsvereinbarung getroffenen Vereinbarung. (2) Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund, Minderung oder Schadensersatz statt Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest 2 Wochen) angedroht werden und kann nur binnen 3 Wochen nach Fristablauf erklärt werden, in den Fällen des § 323 II BGB kann die Fristsetzung entfallen, wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen. (3) Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. (4) Das Kündigungsrecht des Mandanten gemäß § 649 BGB wird ausgeschlossen, sofern nicht in der Mandatsvereinbarung etwas anderes vereinbart wurde.
§ 7 Vergütung, Zahlung (1) Die Vergütung richtet sich nach der in der Mandatsvereinbarung getroffenen Absprache, ist keine Vereinbarung getroffen worden, wird ein Stundenhonorar von € 125,00 zzgl. MwSt. berechnet. Die Vergütung ist nach Ablieferung der Beratungsergebnisse und Eingang der Rechnung beim Mandanten ohne Abzug sofort fällig. (2) Die MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter hat Anspruch auf Ausgleich der anfallenden und belegbaren Aufwendungen, die durch die Ausübung der Tätigkeit im Rahmen dieses Beratungsauftrages entstehen, pro gefahrenem Autokilometer erhält der Berater eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von € 0,75 zzgl. MwSt. erstattet, Kosten für Spesen und Übernachtung werden nachgewiesen und sind separat zu erstatten. (3) Der Mandant kann nur mit von der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Mandant Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mandant nur im Hinblick auf den jeweiligen Vertrag geltend machen.
§ 8 Pflichten des Mandanten Während der Laufzeit der Mandatsvereinbarung stellt der Mandant alle verfügbaren erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen zur freien, unbeschränkten Verfügung der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter und gewährt der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter jede von ihr erbetene zumutbare Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen der Mandatsvereinbarung.
§ 9 Haftung (1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. (2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur maximalen Schadenshöhe von € 5.000,-. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Mandanten gegen solche Schäden abzusichern. (3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter entstanden sind sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (4) Soweit die Haftung der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter.
§ 10 Geheimhaltung (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden (z.B. Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten, oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. (2) Der Mandant macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen und belehrt diese Person über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände. (3) Die MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter speichert die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Mandanten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. (4) Der Mandant ist damit einverstanden, dass sein Name und seine Anschrift von der MGB-Consulting, Matthias Grigo beratender Betriebswirt / Bilanzbuchhalter als Referenz angegeben werden können.
§ 11 Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bochum. (3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. |
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