Die heiße Phase beginnt!
Stellen Sie JETZT sicher, bevor
das Gesetz zur Änderung des Gründungszuschusses nach § 57 SGB III am 1.
November 2011 in Kraft tritt, dass Sie den Gründungszuschuss noch zu den
alten Bedingungen erhalten.
Die alten Bedingungen
lauten:
- Rechtsanspruch auf Förderung
- Restanspruch auf ALG-I von mindestens
90 Tagen
- Erstförderung 9 Monate in Höhe
des ALG-I Bezugs
- Anschlussförderung 6 Monate von
300,--
Die neuen Bedingungen
lauten:
- Ermessensentscheidung auf Förderung
durch den Fallmanager
- Restanspruch auf ALG-I von mindestens
150 Tagen
- Erstförderung 6 Monate in Höhe
des ALG-I Bezugs
- Anschlussförderung 9 Monate von
300,--
Kritisch ist hierbei nicht die Kürzung
der Förderung an sich, sondern die Erweiterung der Restanspruchsdauer von
90 auf 150 Tage.
Durch diese Erweiterung fällt mit einem
Schlag eine Vielzahl Gründungswilliger durch das Raster des Gesetzes und
hat plötzlich gar keine Chance mehr auf Förderung ihrer Selbständigkeit.
Vereinbaren Sie daher
noch HEUTE einen Termin, damit wir Ihnen Ihren persönlichen Businessplan
erstellen können!
Bei einem
durchschnittlichen Gründungsvorhaben ist ein Zeitraum von einer Woche zur
Erstellung der vollständigen Planungsunterlagen kein Problem und Sie
können Ihren Antrag noch nach der alten Gesetzeslage stellen!